Nachweisdienst für stillgelegte Klimagutschriften
Belegen Sie Ihre Klimaaussage, statt sie zu behaupten.
Seit dem 1. Januar 2025 muss in der Schweiz jedes Unternehmen beweisen können, worauf sich seine klimabezogenen Aussagen stützen. TerraSol prüft die stillgelegte Gutschrift im Register und stellt einen signierten Nachweis aus, den jede Gegenpartei selbst nachrechnen kann.
Nachweis bestellen Was genau geprüft wird
Das Problem, das Sie sonst tragen
Schweiz — seit 1. Januar 2025
Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG: Wer klimabezogene Aussagen über sich, seine Produkte oder Leistungen macht, handelt unlauter, wenn diese Aussagen nicht auf objektiven und überprüfbaren Grundlagen beruhen. Die Beweislast liegt beim Unternehmen, und zwar bereits im Zeitpunkt der Aussage — nicht erst, wenn jemand widerspricht.
Klagen können Konkurrenten, Kundinnen, Berufsverbände, Konsumentenorganisationen und der Bund.
EU — ab 27. September 2026
Die Richtlinie (EU) 2024/825 untersagt Aussagen, ein Produkt sei klimaneutral, wenn sie allein auf Kompensation ausserhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen, ebenso pauschale Umweltaussagen ohne belegte Spitzenleistung.
Bussen bis 4 % des Jahresumsatzes in den betroffenen Märkten. Betrifft Schweizer Unternehmen, sobald sie in die EU liefern oder ihr EU-Abnehmer Nachweise verlangt.
Was TerraSol tut — und was nicht
Wir belegen Tatsachen. Welche Gutschrift in welchem Register für wen stillgelegt wurde, über welche Menge, und dass dieselbe Seriennummer bei uns kein zweites Mal verwendet wurde.
Wir bestätigen keine Klimaneutralität. Das Bundesamt für Umwelt hält in seiner Vollzugshilfe fest, dass der Begriff «klimaneutral» faktisch nicht belegbar ist und zurzeit nicht verwendet werden sollte. Ein Dienst, der Ihnen das trotzdem bestätigt, verkauft Ihnen ein Risiko.
Drei Schritte
1 Angaben einreichen
Sie nennen Register, Seriennummer und die beanspruchte Menge. Kein Konto, keine Wallet, keine Software nötig.
2 Wir prüfen
Bestand des Eintrags, Stilllegungsstatus, Deckung der Menge und Einmaligkeit der Seriennummer — vier Schritte, dokumentiert.
3 Sie erhalten den Nachweis
Elektronisch signiert, mit Prüf-Hash und dauerhaft erreichbarer Belegseite. Jede Drittpartei kann die Signatur selbst nachrechnen.
Preise
Basis-Nachweis
Eine Seriennummer aus einem Register. Fünf Arbeitstage.
Standard-Nachweis
Bis zehn Seriennummern, auch aus mehreren Projekten. Belegseite mit Ihrem Logo.
Projekt-Nachweis
Bis fünfzig Seriennummern, mehrere Register, schriftlicher Prüfbericht.
Vorausbezahlte Kontingente ab CHF 550 je Nachweis. Ganze Preisliste
Für wen sich das rechnet
- Unternehmen, die kompensieren und darüber berichten — im Geschäftsbericht, gegenüber Kundinnen oder in einer Ausschreibung.
- Anbieter und Vermittler von Kompensationen, die ihren eigenen Kundinnen einen Beleg mitgeben wollen, den diese nicht selbst beschaffen müssen.
- Plattformen und Beratungshäuser, die den Nachweis als Bestandteil ihrer Leistung führen — dafür gibt es die Kontingente.